Können Sie folgende Fragen mit „Ja“ beantworten?
- Wird Ihr Kind in den Ferienzeiten im Hort betreut?
- Nimmt ihr Kind in diesem Zeitraum am vom Caterer bereitgestellten Mittagessen teil?
Dann können Sie sich mit einem formlosen Antrag die Differenz zwischen Essenspreis und der in der Essensgeldsatzung der Gemeinde Seddiner See festgelegten häuslichen Ersparnis zurückholen.
Antrag
Der Antrag kann formlos an die Gemeindeverwaltung gestellt werden. Einen Nachweis für die abgerechneten Speisen können Sie sich auf dem Kundenportal (https://www.vielfaltmenue.com) des Caterers herunterladen.
Für die Anmeldung Nutzen Sie Ihre Kundennummer und das dazugehörige Passwort.
Nach erfolgreichem Login können Sie über den Menüpunkt „Mein Konto“ zu den Rechnungen des Caterers navigieren. Im Regelfall werden Ihnen hier die letzten zwei Monatsabrechnungen angezeigt. Sie können den Zeitraum aber durch Datumsangaben im oberen Menüband erweitern, um so auch ältere Abrechnungen herunterladen zu können. Laden Sie sich die jeweiligen Monate, in denen es Ferienzeiträume gab, herunter und nutzen Sie diese einerseits als Informationsquelle für die Anzahl der abzurechnenden Tage und anderseits als Nachweis über die Essensausgabe an das Kind für die Gemeindeverwaltung.

Auf den Abrechnungen finden Sie für jeden Tag, den das Kind das Essensangebot genutzt hat, eine Abrechnungszeile. Dieser können Sie auch den Einzelpreis pro Essen entnehmen. Unser Beispiel ist von den Herbstferien 2024 in Brandenburg (20.10. – 01.11.) und das Kind hat am 28. – 30.10. im Hort das Essensangebot genutzt. Somit wären an dieser Stelle für jedes Essen die Differenz von 3,88 – 2,40 = 1,48€ vom Träger der Einrichtung (also die Gemeinde) zu begleichen.
Als Antrag reicht eine E-Mail an die Gemeindeverwaltung (kita@seddiner-see.de) in der Sie folgenden Mustertext um Ihre Angaben ergänzen. Fügen Sie der E-Mail die heruntergeladenen Abrechnungen des Caterers bei, das erspart Ihnen eventuelle Rückfragen der Gemeindeverwaltung.
Mustertext
Empfänger: kita@seddiner-see.de
Betreff: Formloser Antrag auf Grundlage der Essengeldsatzung der Gemeinde Seddiner See vom 13.12.2022
Text:
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit beantrage ich eine Erstattung der Differenz zwischen dem Essenpreis beim Essenslieferanten (X,XX€) und dem Zuschuss zum Mittagessen der Eltern in der Kitazeit (auf Grundlage der o.g. Essengeldsatzung, hier: 2,40€) für MAX MUSTERMANN in der Zeit vom XX.XX.XXX – XX.XX.XXXX (X Ferien-/Horttage) auf das Konto:
DEXXXXXXXXXXXXXXXXXXXX
Mit freundlichen Grüße
MANUELA MUSTERMANN
That’s it!
Wer Geld sparen möchte und nicht unbedingt wissen will warum er es sparen kann ist hier fertig mit lesen. Alle anderen laden wir ein, den folgenden Text noch zu lesen.
Hintergrund
Die Betreuung im Hort fällt unter das Kindertagesstättengesetz (KitaG), in Folge gelten auch die Regelungen zur Inanspruchnahme des Mittagessens. Somit tritt für diese Fälle auch die Essensgeldsatzung der Gemeinde Seddiner See in Kraft. Wer also einen Betreuungsvertrag für sein Kind im Hort hat, diesen auch in den Ferien in Anspruch nimmt und das Kind in dieser Zeit am Mittagessen teilnimmt, hat Anspruch auf die Differenz zwischen Essenspreis des Caterers und des festgelegten Betrages der häuslichen Ersparnis von derzeit 2,40 €.
Außerhalb der Ferienzeit liegt das Mittagessen im Betreuungszeitraum der Schule, demnach gilt in diesem Zeitraum auch nicht die Essensgeldsatzung für Kita und Hort.
Schlussendlich werden Sie mit dieser Methode keine Reichtümer erwirtschaften, dennoch ist damit eventuell der nächste Eisdielenbesuch für die Kinder gesichert.